Satzung des Kunstverein Stadt Schmallenberg e.V.

§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Kunstverein Stadt Schmallenberg“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt nach der Eintragung zu seinem Namen den Zusatz „e.V.“. Er hat seinen Sitz in Schmallenberg.

§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein bezweckt die Förderung künstlerischer und wissenschaftliche
Betätigung. Diesen Satzungszweck sucht er insbesondere durch Ausstellungen bildender Kunst, Vorlesungen und musikalische Veranstaltungen zu verwirklichen. Der Satzungszweck umfasst auch die Aktivitäten von Schauspiel, Bühne und Film wie auch die Suche nach Wegen, um Interesse und Verständnis für Wissenschaft und Philosophie zu wecken.

§ 3 Mitgliedschaft/Eintritt
Mitglieder können nur natürliche Personen werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand entscheidet und sie dem Beitretenden schriftlich
mitteilt.

§ 4 Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Er wirkt zum Ende des laufenden Geschäftsjahres.
Über einen Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder.

§ 5 Beiträge
Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Über die Höhe und Fälligkeit dieser Geldbeiträge beschließt die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder.

§ 6 Organe und Einrichtungen
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 7 Vorstand/Beirat
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Rechnungsführer, dem Geschäftsführer und einem Schriftführer. Diese fünf Vorstandsmitglieder sind Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB. Sie vertreten den Verein in der Weise gerichtlich und außergerichtlich, dass der Vorsitzende oder sein Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt ist. Außerdem wird ein Beirat von drei Personen gewählt. Aufgabe des um den Beirat erweiterten Vorstandes ist die Gestaltung der Programme. Für jede beabsichtigte Aktion kann der Vorstand ein Gremium von sachkundigen Mitgliedern ernennen. Für die Aufrechterhaltung der Verbindung zur Stadt Schmallenberg ist der Vorstand zuständig. Zur Förderung der Beziehungen zur Stadt Schmallenberg hat der Vorstand die Möglichkeit, den jeweiligen
Verantwortlichen für Kulturfragen der Stadt Schmallenberg im Einzelfall zu
Sitzungen einzuladen und ihm Gelegenheit zu einer Teilnahme an den Beratungen zu geben. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren.

Abweichend davon scheiden im ersten Jahr nach der Vereinsgründung der
stellvertretende Vorsitzende, der Sekretär sowie das erste und dritte Mitglied des Beirats aus. Eine Wiederwahl der ausscheidenden Vorstandsmitglieder ist möglich. Der Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.

§ 8 Mitgliederversammlung
In den ersten drei Monaten eines jeden Jahres hat eine ordentliche
Mitgliederversammlung stattzufinden. Sie beschließt über die Beiträge, die
Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes und über
Satzungsänderungen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.
Die Einberufung zu den Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

§ 9 Niederschrift
Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem
Stellvertreter und vom Sekretär oder von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.

§ 10 Auflösung
Die Aufösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

§ 11
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung wissenschaftlicher und künstlerischer Veranstaltungen und Vorhaben. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht wirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Lediglich nachgewiesene Kosten sind zu erstatten.
Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Aufösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Schmallenberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige kulturelle Zwecke zu verwenden hat.